Ausnahmegenehmigung ermöglicht festsitzenden Touristen den Rückflug

Seit Tagen hält das wegen der Aschewolke in weiten Teilen Europas ausgerufene Flugverbot die Tourismus- und Flugbranche in Atem. Egal ob Billigflieger oder Linien- oder Chartermaschine – bislang waren weder Starts von betroffenen Flughäfen, noch Landungen auf ihnen erlaubt.
Nun war es jedoch ersten Fluggesellschaften möglich, etwa auf dem Flughafen Mallorcas festsitzende Urlauber nach Deutschland zurückzufliegen.

Die Heimkehr wird durch eine Ausnahmegenehmigung gewährleistet, die es Piloten gestattet, im sogenannten “Sichtflug” trotz allgemeinem Flugverbots zu Fliegen. Die Passagiere, die nach tagelanger Unsicherheit endlich wieder deutschen Boden unter den Füßen hatten, waren heilfroh über ihre Rückkehr und sprachen davon, dass ihnen keine Unregelmäßigkeiten während des Fluges aufgefallen seien. Auch die Aschewolke wäre nicht zu sehen gewesen.

Die Krux an der ganzen Sache: Die Aschewolke ist vom Menschen nicht wahrzunehmen, da die Aschepartikel viel zu klein sind, um vom Auge erkannt zu werden. Dennoch durchfliegen Jets eben jene Wolke, weswegen das Flugverbot verhängt wurde, auch im Sichtflug. Eine groteske Situation, die bei nicht wenigen Experten Kopfschütteln hervorruft.

Den bereits heimgekehrten Touristen ist diese Diskussion allerdings egal, und viele noch auf ihren Rückflug wartende Urlauber hoffen, dass auch sie in den kommenden Tagen dank einer Ausnahmegenehmigung und Sichtflug endlich nach Hause kommen.